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Konditionen

Ein erstes Gespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
In Ihrer gewohnten Umgebung können wir uns in Ruhe kennenlernen und über Ihre Wünsche, Vorstellungen und Fragen sprechen, gerne auch in Anwesenheit Ihrer Angehörigen. Gemeinsam finden wir dann ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. 

Abrechnung mit  Pflegegrad

Bei der Abrechnung meiner Dienstleistungen ist zu unterscheiden, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat. Ist das der Fall, so können sie ab Pflegegrad 1 den Alltagsentlastungsbetrag nach § 45 SGB XI in Anspruch nehmen. Diese Leistung kann ich mit meiner landesrechtlichen Anerkennung in NRW mit den Pflegekassen abrechnen. 
Die Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kommen ab dem Pflegegrad 2 in Betracht, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Ihnen zustehenden Gelder umzuwidmen, falls sie an anderer Stelle nicht gebraucht werden.

Abrechnung ohne Pflegegrad

Liegt kein Pflegegrad vor oder ist das Budget der Pflegekasse schon ausgeschöpft, stelle ich meine erbrachten Leistungen privat in Rechnung.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Nach der ersten Stunde rechne ich in 15-Minuten-Schritten ab. Sie erhalten eine monatliche Rechnung.

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